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Steuerrechtliche Behandlung gewerblicher Einkünfte von Mitunternehmern

Akademische Schriftenreihe V307915

Erschienen am 11.11.2015, 1. Auflage 2015
47,95 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783668063112
Sprache: Deutsch
Umfang: 104 S.
Format (T/L/B): 0.8 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Personengesellschaft oder ihre Gesellschafter - wer gilt als Steuersubjekt? Wer sich eingehend mit der Thematik ,Besteuerung von Personengesellschaften' befasst, wird dieser steuerlich umstrittenen Frage unweigerlich begegnen. Die Beurteilung der Rechtsverhältnisse von Personengesellschaften und der steuerrechtliche Status ihrer Gesellschafter sind in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung gewesen und der Gegenstand hat keineswegs an Aktualität verloren. Der Kernkonflikt resultiert zum einen aus der Überlegung, inwieweit das Steuerrecht der Personengesellschaft - in Einklang mit dem Zivilrecht - dieser Rechts- bzw. Steuersubjektfähigkeit zubilligt, während für die steuerrechtliche Behandlung der Personengesellschaften zu anderem nicht nur die Gesellschaft selbst, sondern gleichermaßen die Ebene ihrer Gesellschafter von essentieller Bedeutung ist. Es steht fest, dass eine Personengesellschaft, die nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt, nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG und nach § 2 Abs. 1 UStG als eigenständiges Steuerrechtssubjekt fungiert und demnach die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer schuldet. Einkommensteuerrechtlich hingegen liegt die Antwort auf die Frage, ob die Personengesellschaft auch hier den Besteuerungstatbestand verwirklicht, noch nicht vor. Während im Zivilrecht die Personengesellschaft als eine rechtlich selbständige Gesellschaft betrachtet wird (§ 124 HGB), findet sie weder im EStG noch im KStG eine Verankerung als Rechtssubjekt. Doch dem Grundsatz der einheitlichen Rechtsanwendung zwischen Zivil- und Steuerrecht folgend, könnte in Erwägung gezogen werden, der Personengesellschaft als solcher auch im Ertragsteuerrecht eine bestimmte rechtliche Selbständigkeit im Verhältnis zu den Gesellschaftern anzuerkennen. Nimmt man nämlich auf der einen Seite die Personengesellschaft als steuerrechtsfähiges Gebilde wahr, so ist sie es, die den Tatbestand der Einkünfteerzielung i.S.v. § 2 Abs. 1 EStG mit ihrer Tätigkeit, die für die Qualifikation und Ermittlung entscheidend ist, prägt. Charakterisiert man hingegen auf der anderen Seite die Gesellschafter als Steuerrechtssubjekte gemäß § 1 Abs. 1 EStG, so sind allein ihre steuerlichen Verhältnisse maßgeblich. So herrscht seit Langem Uneinigkeit darüber, wie die beiden Ebenen ,Einheit der Personengesellschaft' und ,Vielheit der Gesellschafter' im Rahmen von Einkünftequalifikation und -ermittlung zu würdigen sind. [.]