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Der Schutz privaten Eigentums vor staatlichen Zugriffen im Völkerrecht

Erschienen am 15.10.2010, 2. Auflage 2010
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640723232
Sprache: Deutsch
Umfang: 24 S.
Format (T/L/B): 0.3 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel unternehmerischen Handelns besteht in der Gewinnerzielung mithilfe des Einsatzes eigenen sowie fremden Kapitals. In diesem Zusammenhang ist der nachhaltigen Sicherung von Investitionen in Form des Eigentums besondere Bedeutung beizumessen. Dabei stellt das Eigentum jede vermögenswerte privatrechtliche Rechtsposition dar, die überwiegend das Äquivalent des Einsatzes von Kapital oder eigener Leistung ist. In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Schutz des Eigentums mit Artikel 14 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert. Der fortschreitende weltweite Abbau von Handelshemmnissen zwischen liberalisierten und vernetzten Märkten führt zwangsläufig zu einer zunehmenden wirtschaftlichen Globalisierung, welche einen rasanten Anstieg der Auslandsinvestitionen zur Folge hat. Ein Vergleich der Entwicklung des weltweiten Warenhandels mit den Ausländischen Direktinvestitionen (ADI) verdeutlicht die wachsende Bedeutung des internationalen Investitionsschutzes. Stieg der weltweite Warenexport zwischen den Jahren 1950 und 2007 um durchschnittlich 6,1 Prozent pro Jahr auf 13.600 Milliarden US-Dollar an, erhöhte sich der Bestand an Ausländischen Direktinvestitionen zwischen den Jahren 1980 bis 2006 um durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr und zwischen 2006 bis 2007 sogar um 22,5 Prozent auf 15.211 Milliarden US-Dollar. Unter Anerkennung der staatlichen Souveränität über die Entscheidungshoheit, unter welchen Bedingungen Ausländer in einer anderen Volkswirtschaft tätig werden dürfen, führen Auslandsinvestitionen zu rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekt und Gaststaat. Dies führt im Kern regelmäßig zu einem Spannungsverhältnis zwischen ausländischen privatwirtschaftlichen sowie hoheitlichen und politischen Interessen mit der Folge, dass auftretende Streitigkeiten rechtlich normierter und völkerrechtlich anerkannter Regelungen bedürfen. Im Folgenden soll darauf näher eingegangen werden.

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