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EnEV-Novelle 2009 und neue Heizkostenverordnung

Mit allen Änderungen durch das Klimaschutzprogramm, Haufe aktuell

Erschienen am 15.06.2009, 1. Auflage 2009
39,80 €
(inkl. MwSt.)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783448092417
Sprache: Deutsch
Umfang: 293 S.
Format (T/L/B): 1.5 x 29.5 x 21 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

InhaltsangabeA Die rechtlichen Auswirkungen der EnEV 2009 1 Die wichtigsten Änderungen für Gebäudeeigentümer 2 Auswirkungen der EnEV 2009 im Bereich des Mietrechts 3 Wohnungseigentümergemeinschaft - Pflichten des Verwalters 4 Auswirkungen auf Kauf- und Werkvertragsrecht B Die neue Heizkostenverordnung 1 Anwendungsbereich der HeizKV 2 Ausnahmen von der HeizKV 3 Pflicht zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung 4 Anwendung der HeizKV auf das Wohneigentum 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung 6 Ablesung 7 Umlagefähige Kosten der Heizung 8 Umlagefähige Kosten der Warmwasseranlage 9 Wärmecontracting 10 Ermittlung der Kosten bei verbundenen Anlagen 11 Umlageschlüssel 12 Die Abrechnung 13 Sonderfälle 14 Kürzungsrecht des Mieters 15 Arbeitshilfen 16 Synopse Heizkostenverordnung 17 Literatur und Abkürzungsverzeichnis zu Teil B C Die bautechnischen Regelungen der EnEV 2009 1 Die historische Entwicklung hin zur Energieeinsparverordnung 2009 2 Übersicht: Was die EnEV 2009 regelt 3 Die Änderungen der EnEV 2009 4 Allgemeine Vorschriften (Abschnitt 1) 5 Zu Errichtende Gebäude (Abschnitt 2) 6 Bestehende Gebäude und Anlagen (Abschnitt 3) 7 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie an Warmwasserversorgung (Abschnitt 4) 8 Energieausweise und Empfehlungen für die Energieeffizienz (Abschnitt 5) 9 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten (Abschnitt 6) D Technische Tipps zur energetischen Sanierung von Gebäuden 1 Physiologische Zusammenhänge 2 Nachhaltige Gesamtplanung 3 Ansatzpunkte einer energetischen Sanierung E Tipps zum Energiesparen 1 Heizen18 2 Wasser und Warmwasserverbrauch 3 Lüften 4 Strom sparen F Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung G EnEV 2009 Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2: Zu errichtende Gebäude Abschnitt 3: Bestehende Gebäude und Anlagen Abschnitt 4: Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung Abschnitt 5: Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz Abschnitt 6: Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten Abschnitt 7: Schlussvorschriften Anlagen 111 Stichwortverzeichnis

Leseprobe

Die EnEV 2009 enthalt eine Vielzahl von Verpflichtungen zu Änderungen am Gebäudebestand. Diese finden sich im dritten Abschnitt der EnEV, §§ 9 ff. EnEV. Hier sind die so genannten Nachrüstungsverpflichtungen für bestehende Gebäude festgelegt. Dabei gilt es zwischen den „unbedingten" (manchmal auch „zwingend" genannten) und den „bedingten" Nachrüstungsverpflichtungen zu unterscheiden. 1.1.1 Unbedingte NachrüstungsverpflichtungenDie unbedingten Nachrüstungsverpflichtungen nach § 10 EnEV sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen und daher für Gebäudeeigentümer, Wohnungseigentümer und Verwalter zwingend. Der Alleineigentümer einer Immobilie hat den Nachrüstungsverpflichtungen selbstständig nachzukommen. Die unbedingten Nachrüstungsverpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden, etwa Sanierungen. Auch ohne die Durchführungen von Maßnahmen am Gebäude sind die Nachrüstungsverpflichtungen zu erfüllen. 1.1.1.1 Außerbetriebnahme von älteren Heizkesseln Bereits in den Energieeinsparverordnungen 2007/2004 wurde die Verpflichtung von Eigentümern von Gebäuden mit Heizkesseln, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und die vor dem 1.10.1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, statuiert. Diese Verpflichtung gilt nach der EnEV 2009 weiterhin fort. Bisher durften Heizungen, die bereits vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden und nach dem 1.11.1996 durch nachträgliche Maßnahmen so ertüchtigt wurden, dass die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte eingehalten sind, bis zum 31.12.2008 außer Betrieb genommen werden. Nachdem diese Übergangsfrist abgelaufen ist, wurde § 10 I 2 und 3 der EnEV 2007 gestrichen. Ausgenommen von der unbedingten Nachrüstungsverpflichtung sind Heizungen, die mit so genannten Niedertemperatur-Heizkesseln oder Brennwertkesseln ausgestattet sind, § 10 I S. 2 EnEV 2009. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1.2.2002 selbst bewohnt hat, müssen Heizkessel die vor dem 1.10.1978 eingebaut worden sind, erst dann außer Betrieb genommen werden, wenn ein Eigentümerwechsel nach dem 1.2.2002 stattgefunden hat. Die Pflichten sind in diesem Falle von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Bei den eigengenutzten Immobilien hat der neue Eigentümer den Heizkessel zwei Jahre nach dem ersten Eigentumsübergang außer Betrieb zu nehmen, § 10 V 2 EnEV. 1.1.1.2 Ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen Bereits nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung von 2004 sowie der EnEV 2007 mussten Eigentümer von Gebäuden ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in nicht beheizten Räumen befinden, bis zum 31.12.2006 mit Wärmedämmungen versehen. Diese Verpflichtung besteht nach der EnEV 2009 fort. Nach § 10 II EnEV sind Eigentümer von Bestandsgebäuden verpflichtet, heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in nicht beheizten Räumen befinden, zu dämmen. Es gilt § 10 VI der EnEV, d. h. die Verpflichtung entfällt, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können (vgl. dazu Kap. 1.1.2.4.) 1.1.1.3 Dämmung der obersten Geschossdecken Bereits nach der EnEV 2007 bestand eine Verpflichtung zur Dämmung der so genannten ungedämmten, nicht begehbaren aber zugänglichen obersten Geschossdecken. Auch hierbei handelte es sich um eine zwingende Nachrüstungsverpflichtung mit dem Ziel, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m2 x K) nicht überschreitet. Diese Verpflichtung wurde in zweierlei Hinsicht verschärft. § 10 Abs. 3 der EnEV 2009 sieht nun vor, dass Eigentümer von Wohngebäuden bisher ungedämmte, nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossd

Inhalt

A DIE RECHTLICHEN AUSWIRKUNGEN DER ENEV 2009 1 Die wichtigsten Änderungen für Gebäudeeigentümer 2 Auswirkungen der EnEV 2009 im Bereich des Mietrechts 3 Wohnungseigentümergemeinschaft - Pflichten des Verwalters 4 Auswirkungen auf Kauf- und Werkvertragsrecht B DIE NEUE HEIZKOSTENVERORDNUNG 1 Anwendungsbereich der HeizKV 2 Ausnahmen von der HeizKV 3 Pflicht zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung 4 Anwendung der HeizKV auf das Wohneigentum 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung 6 Ablesung 7 Umlagefähige Kosten der Heizung 8 Umlagefähige Kosten der Warmwasseranlage 9 Wärmecontracting 10 Ermittlung der Kosten bei verbundenen Anlagen 11 Umlageschlüssel 12 Die Abrechnung 13 Sonderfälle 14 Kürzungsrecht des Mieters 15 Arbeitshilfen 16 Synopse Heizkostenverordnung 17 Literatur und Abkürzungsverzeichnis zu Teil B C DIE BAUTECHNISCHEN REGELUNGEN DER ENEV 2009 1 Die historische Entwicklung hin zur Energieeinsparverordnung 2009 2 Übersicht: Was die EnEV 2009 regelt 3 Die Änderungen der EnEV 2009 4 Allgemeine Vorschriften (Abschnitt 1) 5 Zu Errichtende Gebäude (Abschnitt 2) 6 Bestehende Gebäude und Anlagen (Abschnitt 3) 7 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie an Warmwasserversorgung (Abschnitt 4) 8 Energieausweise und Empfehlungen für die Energieeffizienz (Abschnitt 5) 9 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten (Abschnitt 6) D TECHNISCHE TIPPS ZUR ENERGETISCHEN SANIERUNG VON GEBÄUDEN 1 Physiologische Zusammenhänge 2 Nachhaltige Gesamtplanung 3 Ansatzpunkte einer energetischen Sanierung E TIPPS ZUM ENERGIESPAREN 1 Heizen18 2 Wasser- und Warmwasserverbrauch 3 Lüften 4 Strom sparen F FÖRDERMÖGLICHKEITEN ZUR ENERGETISCHEN SANIERUNG G ENEV 2009 Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2: Zu errichtende Gebäude Abschnitt 3: Bestehende Gebäude und Anlagen Abschnitt 4: Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung Abschnitt 5: Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz Abschnitt 6: Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten Abschnitt 7: Schlussvorschriften Anlagen 1-11 STICHWORTVERZEICHNIS

Schlagzeile

Die neue EnEV-Novelle gilt ab dem 1.10.2009. Zusammen mit der bereits in Kraft getretenen Heizkostenverordnung ergeben sich daraus viele neue Vorschriften im Energiebereich. Das topaktuelle Buch informiert Sie detailliert über die neue Rechtslage.

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